2 Kommentare

  1. Helmut Federmann

    Zu begrüßen ist der Beschluß zur Erhebung einer Vermögensabgabe. Diese ist einerseits durch die Asymetrie in den Belastungen der vermögenslosen Einkommensbeziehern im Verhältnis zu den Netto-Vermögensbesitzern im Zusammenhang mit der COVID19 Pnademie zu begründen jedoch auch dadurch, daß im Zuge der Wiedervereinigung die vermögenslosen Einkommensbezierhe mit dem Solizuschlag belastet wurden und Netto-Vermögensbesitzer keinerlei vermögnsbezogenen Beirtäge zu den Lasten beisteuerten!
    Den Bezugsrahmen halte ich mit „auf das oberste Prozent der Vermögenden“ für falsch gewählt! Duie Bezugsgrundlage sollte sich m. E. auf „den steuerlich relevanten Netto-Vermögensbesitz“ beziehen und mit einemprogressiv gestalteten „Hebe Satz“ in Bezug zur Höhe des Netto-Vermögensbesitz verknüpft werden!

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  2. Sandra Häntsch-Marx

    2 weitere Ungerechtigkeiten, die m. E. zugunsten von Verteilungsgleichheit und Abschaffung finanzieller Diskriminierung von Selbstständigen angegangen werden sollten:
    1. Im Angestelltenverhältnis Arbeitende zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Mieteinnahmegewinne keine Krankenversicherungsgebühren, Selbständige aber schon.
    2. Gesetzlich krankenversicherte Selbständige zahlen m. E. zwar genauso viel in die KV ein wie Angestellte + ihre Arbeitgeber*innen zusammen, aber erhalten weniger Leistungen dafür (z. B. keine Krankengeldzahlungen und Kinderkrankengeldzahlungen, gerade in Pandemiezeiten bei KiTaschließungen ein großer Ungleichheitsfaktor)

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