Bankenregulierung ist in wichtiges Thema für unsere BAG. Wir haben die europäische Bankenunion immer als einen großen Fortschritt im Kampf gegen too big to fail Banken gesehen. Endlich gibt es Regeln, die es erlauben, Banken ohne Staatshilfen so abzuwickeln, dass nicht gleich wieder eine Panik an den Märkten entsteht.
Vor zwei Wochen gab es einen Bank Run, einen panikartigen Abzug von Kundengeldern bei Banco Popular einer spanischen Großbank. Das war der erste Testfall für die europäische Bankenabwicklung. Und bis zu diesem Fall hätten noch die meisten Kommentatoren gewettet, dass bei der Pleite einer Bank von der Größe der deutschen Postbank doch wieder der Staat einspringen würde. Weit gefehlt. Diesmal waren keine Steuergelder nötig. Was für ein wohltuender Kontrast zu den 392 Milliarden Euro, die wir allein in Deutschland für die Rettung deutscher Banken aufwenden mussten.
Dennoch bleibt auch dieser Fall nicht ohne Beigeschmack. Die Bankenaufsicht hätte die Schieflage viel früher erkennen müssen. Und es wird zu Gerichtsverfahren kommen. Die neuen Abwicklungsregeln sagen zwar, dass zunächst die Aktionäre und die Gläubiger ihr Geld verlieren müssen, bevor der Staat helfend eingreift. Die Abwicklungsbehörde muss aber beweisen, dass sie die Gläubiger rechtmäßig enteignet hat: Die Gläubiger dürfen nicht schlechter gestellt werden als in einem Konkurs der Bank. Diesen Nachweis zu führen wird nicht leicht. Banken gehen nämlich in der Regel nicht pleite, weil sie plötzlich überschuldet sind, sondern weil Einleger panikartig ihr Geld abziehen. Genau das ist bei Banco Popular geschehen. Die Bankenaufsicht hatte der Bank noch kurz vor der Pleite bestätigt, dass sie über ausreichend Kapital verfügt. Das bedeutet im Klartext, dass die Bank über deutlich mehr Vermögen als Schulden verfügt, was wiederum ein darauf hindeutet, dass die Gläubiger in einem Konkurs ihr Geld zurückbekommen hätten, während sie bei der Abwicklung ihr Geld verloren haben.
Dieses sogenannte no creditor worse off Verfahren ist das trojanische Pferd in der Abwicklungsrichtlinie, bei dem sich die Gläubiger ihr Geld doch wieder vom Staat zurückholen dürfen. Es wird sich also noch zeigen, ob die Abwicklung der Banco Popular wirklich ohne Steuergelder auskommen wird.
Unser Sprecher Udo Philipp hat zu diesem Thema einen Gastbeitrag in der Börsenzeitung veröffentlicht. Mehr dazu auch auf seinem Blog.
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